von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als
herrschender Gesellschaft) hatte das LG München I Termin zur mündlichen
Verhandlung auf den 7. März 2023 mit möglicher Fortsetzung am 8. März
2023 bestimmt. Bei diesem Termin sollten die gerichtlich bestellten
Prüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens
(nunmehr BDO), angehört werden. Angesichts des Bahnstreiks wird dieser Termin auf den 4. und ggf. 5. Juli 2024 verlegt.
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