Freitag, 1. März 2024

HanseYachts Aktiengesellschaft: HanseYachts beschließt Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Greifswald, 01. März 2024

Der Vorstand der HanseYachts AG, Greifswald, („Gesellschaft“), hat heute beschlossen den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen und hat in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der HY Beteiligungs GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA („Aurelius“), abgeschlossen.

Um das Delisting zu ermöglichen, haben die Gesellschaft, die HY Beteiligungs GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Aurelius, und Aurelius heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die HY Beteiligungs GmbH verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate je Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird, zu erwerben („Delisting-Angebot“).

HanseYachts AG
Der Vorstand

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