von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") auf seiner Sitzung am 2. Februar 2024 (ohne Parteien) den Sachverständigen WP Prof. Dr. Rabel von einer zunächst erbetenen Stellungnahme zu zwei eingereichten Privatgutachten entbunden. Das Gremium will keinen weiteren Sachverständigen beauftragen, sondern hat angekündigt, nunmehr ein Gutachten zu erstellen.
Rabel & Partner hatte sich im November 2023 Deloitte angeschlossen. Das Gremium hält laut dem Sitzungsprotokoll fest, dass es an der Unbefangenheit des Sachverständigen bei der Erstellung der Sachverständigengutachtens, des Ergänzungsgutachtens und deren Erörterung nicht den geringsten Zweifel hegt.
Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 WienAntragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1010 Wien
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