Mittwoch, 7. Februar 2024

CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: GERICHTLICHE ANORDNUNG DES SCHUTZSCHIRMVERFAHRENS

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR).

Frankfurt am Main, 7. Februar 2024 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat heute gemäß Antrag der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) die Vorbereitung einer Sanierung (Schutzschirm) gemäß § 270d Insolvenzordnung im Rahmen einer vorläufigen Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Geschäftsbetrieb soll in vollem Umfang fortgeführt und die Gesellschaft saniert werden. Zur Unterstützung der Sanierung hat der Vorstand mit Herrn Rechtsanwalt Martin Mucha einen anerkannten Experten mit umfangreicher Erfahrung in vergleichbaren Restrukturierungsfällen beauftragt sowie zum Generalbevollmächtigten ernannt.

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