Donnerstag, 1. Februar 2024

creditshelf Aktiengesellschaft: Schutzschirmverfahren

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR).

Frankfurt am Main, 31. Januar 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) ist heute nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Hauptgesellschafterin Obotritia Capital KGaA zu der Feststellung gelangt, dass diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nach Ablauf einer Frist gegenüber creditshelf und deren wesentlichen Finanzierungsvehikeln nicht nachkommen wird. Konkret geht es um die ausgebliebenen Zahlungen a) einer durch die Obotritia rechtsverbindlich zugesagten und seitens creditshelf ordnungsgemäß abgerufenen Darlehenstranche aus dem Gesellschafterdarlehensrahmenvertrag und b) einer durch die Obotritia rechtsverbindlich zugesagten und durch das Finanzierungsvehikel Silver Bullet Funding DAC ordnungsgemäß abgerufenen Junior-Tranche. Damit sieht der Vorstand die Werthaltigkeit der von der Obotritia gegebenen harten Patronatserklärung als nicht mehr überwiegend wahrscheinlich an und darüber hinaus wesentliche Grundlagen für creditshelfs positive Fortführungsprognose als nicht mehr erfüllt, weshalb in Kürze ein Schutzschirmverfahren gem. § 270d InsolvenzOrdnung beantragt werden wird, welches nach Prüfung die beste Möglichkeit für den Einstieg neuer Investoren und eine darauf basierende Geschäftsfortführung bietet. Durch die beschriebenen Vorgänge und insbesondere die notwendigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen als direkte Folge des Wegfalls der positiven Fortführungsprognose wird die EBIT-Prognose von EUR -2 bis -1 Mio. verfehlt werden. Nach vorläufigen Zahlen liegt der Umsatz des Geschäftsjahres 2023 mit ca. EUR 4,3 Mio. im Rahmen der Prognosespanne (EUR 4-5 Mio.), während das EBIT nach einer ersten Einschätzung ca. EUR -6,5 bis -5,5 Mio. betragen wird.

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