Dienstag, 6. Februar 2024

Anfechtungklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss bei der Aves One AG

Aves One AG
Hamburg

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. November 2023 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) erhoben haben.

Die Klagen sind beim Landgericht Hamburg, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 402 HKO 45/​23 und 402 HKO 2/​24 anhängig.

Hamburg, im Januar 2024

Aves One AG
Der Vorstand
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 5. Februar 2024

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen