Donnerstag, 22. Februar 2024

Allianz SE: Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 1 Milliarde Euro sowie Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 1 Milliarde Euro. Der Rückkauf soll zwischen Anfang März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Die Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.

Darüber hinaus hat die Allianz SE heute folgende Neufassung der Dividendenpolitik beschlossen:

Die Allianz SE will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

- Die regelmäßige Ausschüttung wird von 50 % auf 60 % des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns erhöht, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.

- Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.

- Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Kapital-Quote von über 150 % (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).

- Die Neufassung der Dividendenpolitik gilt bereits für die Dividende für das Geschäftsjahr 2023. Der Vorstand schlägt daher für das Geschäftsjahr 2023 eine gegenüber dem Vorjahr von 11,40 Euro auf 13,80 Euro pro gewinnberechtigte Aktie erhöhte Dividende vor.

Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.

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