Die MGAE Deutschland Holding AG hat am 30. Januar 2024 ihr Übertragungsverlangen vom 5. Oktober 2023 (dem Vorstand zugegangen am 6. Oktober 2023) konkretisiert und der Zapf Creation AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Zapf Creation AG auf die MGAE Deutschland Holding AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 30,23 je Aktie der Zapf Creation AG festgelegt hat.
Die MGAE Deutschland Holding AG hält nach ihren eigenen Angaben rund 93,4 % am Grundkapital und den Stimmrechten der Zapf Creation AG.
Am 30. Januar 2024 wurde der Verschmelzungsvertrag zwischen der Zapf Creation AG als übertragende Gesellschaft und der MGAE Deutschland Holding AG als übernehmende Gesellschaft abgeschlossen und beurkundet. Der Übertragungsbeschluss soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Zapf Creation AG am 20. März 2024 gefasst werden.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Zapf Creation AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der MGAE Deutschland Holding AG bzw. der Zapf Creation AG ab.
Der Vorstand
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