Dienstag, 23. Januar 2024

DSW kämpft weiter für LEONI-Aktionäre: Gutachten zur StaRUG-Umsetzung liegt vor

Pressemitteilung der DSW

Düsseldorf, 23. Januar 2024 – Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der LEONI AG für eine Restrukturierung nach dem "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" (StaRUG) freigemacht hatte, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.

Der DSW liegen nun die Ergebnisse eines von ihr bei Professor Werner Gleißner, einem renommierten Wirtschaftswissenschaftler und Experten für Risikomanagement, in Auftrag gegeben Gutachtens vor.

Ausgehend von öffentlich vorliegenden Informationen wurden insbesondere zwei Fragestellungen untersucht:

1. War das Risikofrüherkennungssystem der LEONI AG in der Lage, mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ adäquat zu erkennen, um gegebenenfalls die gesetzlich gebotenen „geeigneten Gegenmaßnahmen“ gemäß § 1 StaRUG zu initiieren?

2. Ist das Ergebnis der Restrukturierung, das faktisch (bis auf eine Ausnahme) einen kompletten Vermögensverlust der Aktionäre darstellt, „alternativlos“ und somit von den Aktionären zu akzeptieren?

„Mit den ausgewerteten öffentlich verfügbaren Informationen gibt es erhebliche Zweifel daran, dass das Risikomanagement der LEONI AG den 2021/2022 erweiterten Anforderungen gerecht wird. Die formalen und methodischen Voraussetzungen waren gegeben (Risikoanalyse und Risikoaggregationsverfahren), aber offenbar wurde das System kaum genutzt und der Dateninput nicht ‚fortlaufend‘ aktualisiert, wie es aber § 1 StaRUG fordert, um rechtzeig ‚geeignete Gegenmaßnahmen‘ zur Krisenabwehr initiieren zu können. Es ist ein eklatanter Widerspruch, dass sich aus dem Risikobericht ergibt, die Risikotragfähigkeit sei gegeben, während der Vorstand im gleichen Geschäftsbericht eine akute – und überraschende – Bestandsgefährdung erläutert“, stellt Professor Gleißner fest. Zudem ist nicht plausibel erklärbar, wieso die bisherigen Aktionäre keine Gelegenheit erhielten, die gemäß Sanierungskonzept notwendige Erhöhung des Risikodeckungspotentials, also des Eigenkapitals, beizusteuern. Das Sanierungskonzept zeigt nämlich eine aussichtsreiche Zukunft und eine deutliche Wertsteigerung, an der alle Aktionäre hätten partizipieren können, sagt Professor Gleißner.“

Aus dem Geschäftsbericht lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass eine wesentliche Erweiterung und Weiterentwicklung des Risikomanagements infolge der Anforderungen aus StaRUG stattgefunden hat (StaRUG wird hier nicht erwähnt). Das Unternehmen verfügt zwar bereits seit Jahren über ein Risikomanagement, das auch eine quantitative Risikoanalyse und Risikoaggregation sowie die Beurteilung der Risikotragfähigkeit zulässt. Es ist allerdings nicht erkennbar, dass durch eine „fortlaufende“ Überwachung gemäß § 1 StaRUG Veränderungen des Grads der Bestandsgefährdung erfolgten. Die Information im Risikobericht erscheinen veraltet und stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Vorstands im gleichen Geschäftsbericht (nach dem Risikobericht wäre die Risikotragfähigkeit weiter gewährleistet).

Möglicherweise hätte eine rechtzeitige Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen – von Risikoreduzierung bis hin zu einer Kapitalerhöhung – die 2023 eingetretene schwere Krise mit der Notwendigkeit einer Restrukturierung nach StaRUG überflüssig gemacht.

„Zudem wurde den Aktionären eine offensichtlich vorhandene strategische Handlungsoption für die Restrukturierung gar nicht zur Entscheidung vorgelegt: Nach Erstellung eines aussichtsreichen Restrukturierungsplans für LEONI hätte man allen Aktionären die Möglichkeit anbieten sollen, von der dort dokumentierten positiven Zukunftsperspektive zu partizipieren“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW. Dies wäre möglich gewesen, wenn das Risikodeckungspotenzial durch alle Aktionäre rechtzeitig in Form einer Kapitalerhöhung bereitgestellt worden wäre.

Dass den Aktionären dies jedoch verwehrt wurde, ist aus Sicht der DSW Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche gegenüber den Organen der LEONI AG. Das Kapitel LEONI ist somit für die ehemaligen Aktionäre und die DSW noch nicht abgeschlossen, sondern die Aufbereitung fängt nun erst richtig an.

„Der Fall Leoni offenbart zudem ungeschminkt, dass das StaRUG in seiner heutigen Aufstellung für Publikumsgesellschaften nicht geeignet ist. Die Einbindung der Aktionäre und damit Eigentümer erfolgt gar nicht oder zu spät. Das gilt insbesondere auch für die Information der Aktionäre. Das Management muss bereits in einer frühen Phase über die potenziellen Restrukturierungsoptionen berichten müssen. Zudem zeigt das StaRUG erhebliche Schwächen beim Schutz der betroffenen Anleger. Die DSW fordert den Gesetzgeber auf, das StaRUG dringend zu reformieren“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.

Betroffene Leoni-Anleger können sich bei der DSW unter kontakt@dsw-info.de melden.

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