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Die Entscheidung des Court of Appeal zur Aufhebung der Sanction Order hat keinen Einfluss auf die zuvor implementierte finanzielle Restrukturierung, da die geänderten Anleihebedingungen nach deutschem Recht unverändert in Kraft bleiben
Luxemburg, 23. Januar 2024 - Die Adler Group S.A. („Adler Group“) wird ihre laufende Restrukturierung planmäßig fortsetzen. Das erklärt die Adler Group nach der heutigen Entscheidung des Court of Appeal of England and Wales („Court of Appeal“), die vom High Court of Justice of England and Wales am 12. April 2023 verfügte Sanction Order aufzuheben.
Gemäß der Sanction Order waren die von der AGPS BondCo plc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Adler Group, begebenen Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.
Der heutigen Entscheidung des Court of Appeal war ein mehrtägiges Anhörungsverfahren Ende Oktober 2023 vorangegangen. Unabhängig vom Urteil des Court of Appeal behalten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht in vollen Umfang ihre Gültigkeit. Die Adler Group respektiert die Entscheidung des Court of Appeal, diese hat jedoch daher keinen Einfluss auf die Gesellschaft oder die wirksam geänderten Anleihebedingungen.
Die Adler Group ist allen Stakeholdern für die kontinuierliche Unterstützung dankbar.
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