Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2023, Az. 3 Kart 311/21
Rechtmäßigkeit der
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für
Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode
durch die Bundesnetzagentur; Ermittlung der Marktrisikoprämie
Amtlicher Leitsatz:
Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode ist materiell rechtswidrig, weil die Bundesnetzagentur es versäumt hat, die von ihr rechtsfehlerfrei anhand langfristiger historischer Datenreihen ermittelte Marktrisikoprämie - jedenfalls durch eine ergänzende Plausibilisierung - weiter abzusichern. Dies wäre geboten gewesen, weil konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die anhand einer einzigen Methode ermittelte Marktrisikoprämie und der sich hieraus ergebende Wagniszuschlag die Renditeerwartungen der Investoren nicht angemessen widerspiegeln und die hieraus resultierenden Eigenkapitalzinssätze nicht angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst sind.
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