Frankfurt/M., den 11. Dezember 2023. Der Vorstand der ERWE Immobilien AG hat sich heute mit dem gemeinsamen Vertreter der EUR 40.000.000,00 Schuldverschreibungen 2019/2023 sowie weiteren Fremdkapitalinvestoren auf ein neues Restrukturierungskonzept geeinigt. Das neue Restrukturierungskonzept sieht im Kern die Übertragung von vier Objektgesellschaften der ERWE-Gruppe – in Krefeld (2 Objekte), Speyer und Lübeck – mitsamt den darauf lastenden Immobilienfinanzierungen und Investitionsverpflichtungen auf eine zugunsten der Anleihegläubiger noch zu gründende Treuhandgesellschaft und die Verrechnung des (noch konkret festzulegenden) Kaufpreises für diese Objektgesellschaften mit den – auf die Treuhandgesellschaft im Wege eines Anleiheumtausches zu übertragenden – Zahlungsansprüchen unter der Anleihe vor. Für den verbleibenden Restbetrag soll es einen Forderungsverzicht (Haircut) der Anleihegläubiger geben. Bis zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts hat der gemeinsame Vertreter die Rückzahlungs- und Zinszahlungsansprüche unter der Anleihe gestundet, vorerst bis zum 31. März 2024.
Das neue Restrukturierungskonzept führt bei der ERWE zu einer signifikanten Entschuldung von fälligen Verbindlichkeiten und gewährt den Anleihegläubigern die Möglichkeit, durch einen späteren Verkauf der übertragenen Immobilien eine höhere Befriedigung ihrer Forderungen als nach dem im Sommer des Jahres vorgelegten Konzept zu erzielen. Der alleinige Zweck der Treuhandgesellschaft wird es sein, die Immobilien zu halten und weiter zu entwickeln und durch einen zukünftigen Verkauf einen Mehrwert gegenüber dem aktuellen Wert zugunsten der Anleihegläubiger zu realisieren. Die Gesellschaft geht von einer Laufzeit der – auf die Treuhandgesellschaft umgeschuldeten Anleihe – von mindestens 3 Jahren aus. Die Details dieser neuen Anleihe stehen allerdings noch nicht fest. Für die notwendigen zusätzlichen Investitionen werden die Anleihegläubiger die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche von der Treuhandgesellschaft zu diesem Zweck zu begebende Anleihe gegen Zahlung eines Ausgabepreises zu zeichnen.
Im Rahmen des Restrukturierungskonzepts hat sich die ERWE auch mit den Darlehensgebern HCK Wohnimmobilien GmbH geeinigt, die bestehenden Darlehen über EUR 5 Mio. bis Ende 2025 zu prolongieren und nachrangig zu stellten. Die Rückzahlung ab 2026 erfolgt nur, sofern eine gewisse Mindestliquidität der ERWE sichergestellt ist.
Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität der ERWE-Gruppe wurde durch eine Anleihegläubigerin ein an die ERWE Properties GmbH zu gewährendes Überbrückungsdarlehen über EUR 4,0 Mio. vorbehaltlich üblicher Bedingungen (insbesondere Gremienzustimmung) zugesagt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen