LS INVEST AG
Duisburg
ISIN DE0006131204
WKN 613120
Bekanntmachung nach § 248a AktG
(Verfahrensbeendigung)
Gemäß § 248a AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass der vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen II ZR 214/21 mit der Aktionärin und Klägerin Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn, geführte Anfechtungsprozess beendet ist.
Die Revision der Beklagten LS INVEST AG gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16. Dezember 2021 wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 28. November 2023 zurückgewiesen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 2021 und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.05.2020 (40 O 66/16), soweit es nicht durch das Urteil des Oberlandesgerichts abgehoben worden ist, sind somit rechtskräftig. Die zu TOP 7 und 10 der Hauptversammlung der Beklagten vom 21.07.2016 gefassten Beschlüsse sind damit für nichtig erklärt und zu TOP 10 wurde zudem ein Beschluss mit dem Inhalt des im Bundesanzeiger bekanntgemachten Beschlussvorschlags der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH festgestellt. Die Kosten des Rechtstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer der Klägerin trägt die Beklagte.
LS INVEST AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023
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