Die Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 8.
September 2023 auf Verlangen der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG im Rahmen eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs die Übertragung der auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Kabel
Deutschland Holding AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin beschlossen. Die Kabel
Deutschland Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Vodafone
Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24.
Juli 2023 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Kabel
Deutschland Holding AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und
Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG
auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG überträgt.
Der
Übertragungsbeschluss wurde am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der
Kabel Deutschland Holding AG beim Amtsgericht München unter HRB 184452
eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister
der Vodafone Vierte Verwaltungs AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter
HRB 70886 am 16. Oktober 2023 sind der Übertragungsbeschluss und die
Verschmelzung wirksam geworden. Den Minderheitsaktionären wurde zwischenzeitlich die Barabfindung ausgezahlt.
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben das LG München I um eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung gebeten. Die dort zuständige 5. Kammer für Handelssachen hat die eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13089/23 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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