von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem am 3. November 2017 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer
Straßenbahn AG hat das LG Bremen den Beteiligten eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung um EUR 35,- auf EUR 170,- vorgeschlagen. Die Beteiligten können diesen Vergleichsvorschlag durch Einreichung eines Schriftsatzes bis zum 29. Dezember 2023 annehmen.
LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Geiß, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen
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