Mittwoch, 22. November 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding geht vor dem OLG Karlsruhe weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ende 2012 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, eine Holding von Spezialversicherungen, zugunsten des Continentale-Konzerns hat das LG Mannheim kürzlich mit Beschluss vom 8. Mai 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
 
Den von 20 Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 13. November 2023 nicht abgeholfen und die Akten dem OLG Karlsruhe vorgelegt. Nach Ansicht des LG Mannheim hat es zutreffend auf den Börsenwert zum Tag der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme abgestellt (17. Juli 2012). Auf die frühere Ad-hoc-Mitteilung vom 24. November 2011 zum Verkauf der Mehrheitsbeteiligung durch die UNIQA an die Antragsgegnerin komme es nicht an. Auch sei eine Hochrechnung des "Börsenwerts" auf den Tag der Hauptversammlung am 18. Dezember 2012 entsprechend der Stollwerck-Entscheidung des BGH nicht erforderlich, da zwischen Bekanntmachung und Hauptversammlung nur fünf Monate und damit kein "längerer Zeitraum" gelegen habe. 
 
OLG Karlsruhe, Az. 12 W 27/28
LG Mannheim, Beschluss vom 8. Mai 2023, Az. 24 AktE 2/13
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Continentale Holding Aktiengesellschaft (früher: 
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Daniel Wilm)

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