Freitag, 3. November 2023

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ams-OSRAM-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
 
Den von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt. Dieses hat den Beschwerdeführern nunmehr mit Verfügung vom 2. November 2023 Frist zu (ergänzenden) Begründung der Beschwerde bis zum 16. Februar 2023 gesetzt. Darauf kann dann bis zum 3. Mai 2024 erwidert werden. Abschließend kann der gemeinsame Vertreter bis zum 19. Juli 2024 Stellung nehmen. Eine Entscheidung wird daher frühestens im Herbst 2024 ergeben.
 
BayObLG, Az. 101 W 231/23
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

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