Donnerstag, 9. November 2023

Mehrheitsbeteiligung an der Zapf Creation AG (Squeeze-out-Fall)

Zapf Creation AG
Rödental

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die MGAE Deutschland Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Zapf Creation AG gehört. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Zapf Creation AG gehört.

Namens und in Vollmacht der MGA Entertainment, Inc. mit Geschäftssitz in 9220 Winnetka Avenue, Chatsworth, CA 91311, Vereinigte Staaten, hat uns die MGAE Deutschland Holding AG außerdem gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der MGA Entertainment, Inc. mehr als der vierte Teil der Aktien an der Zapf Creation AG mittelbar gehört, da der MGA Entertainment, Inc. die Beteiligung der von ihr abhängigen MGAE Deutschland Holding AG an der Zapf Creation AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat die MGAE Deutschland Holding uns im Namen und in Vollmacht der MGA Entertainment, Inc. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der MGA Entertainment, Inc. auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Zapf Creation AG mittelbar gehört, da der MGA Entertainment, Inc. die Beteiligung der von ihr abhängigen MGAE Deutschland Holding AG an der Zapf Creation AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Ferner hat die MGAE Deutschland Holding AG uns im Namen und in Vollmacht von The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 (früher: Larian Living Trust) mit Sitz in Chatsworth, Vereinigte Staaten, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 mehr als der vierte Teil der Aktien an der Zapf Creation AG mittelbar gehört, da The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 (früher: Larian Living Trust) die Beteiligung der von ihr über die MGA Entertainment, Inc. abhängigen MGAE Deutschland Holding AG an der Zapf Creation AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat die MGAE Deutschland Holding AG uns im Namen und in Vollmacht von The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 (früher: Larian Living Trust) gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 (früher: Larian Living Trust) auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Zapf Creation AG mittelbar gehört, da The Amended and Restated Larian Living Trust, dated October 5, 2021 (früher: Larian Living Trust) die Beteiligung der von ihr über die MGA Entertainment, Inc. abhängigen MGAE Deutschland Holding AG an der Zapf Creation AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Im Namen und in Vollmacht von Herrn Isaac Larian mit Sitz c/o MGA Entertainment, Inc. in 9220 Winnetka Avenue, Chatsworth, CA 91311, Vereinigte Staaten, hat die MGAE Deutschland Holding AG uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass Herrn Isaac Larian nicht mehr als der vierte Teil der Aktien an der Zapf Creation AG mittelbar gehört, da die Zurechnung auf ihn gemäß § 16 Abs. 4 AktG nicht mehr besteht.

Rödental, im Oktober 2023

Zapf Creation AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. November 2023

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