Die Marktrisikoprämie (MRP) stellt im Rahmen der Unternehmensbewertung neben dem risikolosen Zinssatz und dem Betafaktor eine zentrale Komponente für die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes (auch Kapitalkosten) dar. Die Kapitalkosten werden verwendet, um erwartete künftige Zahlungsströme (Cashflows) auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren.
Die MRP spiegelt innerhalb des Capital Asset Pricing Models (CAPM) die zusätzliche Rendite wider, die Investoren als Kompensation erwarten, um in den Gesamtmarkt zu investieren. Anders ausgedrückt stellt die MRP den Mehrertrag am Kapitalmarkt dar, den ein Anleger für das Halten des risikobehafteten, diversifizierten Marktportfolios erwartet, im Vergleich zu einer risikolosen Alternativanlage, wie beispielsweise einer Staatsanleihe (vgl. hierzu auch Basiszinssatz). Wie aus dem Namen bereits hervorgeht, bildet die MRP den Überschuss der Rendite des Marktportfolios im Vergleich zur risikofreien Anlage. Die Marktrisikoprämie wird dementsprechend aus der Differenz der (Gesamt-)Marktrendite und der Verzinsung einer risikofreien Anlage abgeleitet.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (im Folgenden FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt für die MRP eine Empfehlung in Form einer Bandbreite heraus, die in der Unternehmensbewertungspraxis regelmäßig zur Anwendung kommt. Momentan liegt die empfohlene MRP vor (nach) persönlichen Einkommensteuern zwischen 6,00% und 8,00% (5,00% und 6,50 %) (vgl. hierzu IDW FAUB, WPg 2019, S. 1219). In der Bewertungspraxis ist es üblich, bei den genannten Bandbreiten auf den Mittelwert abzustellen. Für eine Unternehmensbewertung vor persönlichen Einkommensteuern ergäbe sich hieraus momentan eine MRP in Höhe von 7,00 %. Die Herleitung der MRP durch den FAUB basiert auf einem pluralistischen Ansatz, der insbesondere auf ex-post und ex-ante Analysen zurückgreift. Erstere legen den Fokus auf die Verarbeitung historischer Entwicklungen am Aktienmarkt, letztere leiten implizite Marktrenditen anhand von Analystenschätzungen ab (vgl. IDW, WPH Edition 2018, Bewertung und Transaktionsberatung, Kap. A, Tz. 384 ff.). Aus den impliziten Marktrenditen werden in einem nächsten Schritt die impliziten MRP hergeleitet.
Für die praktische Anwendung der FAUB-Empfehlung, insbesondere auch bei der Auswahl eines konkreten Punktwerts, bietet sich die Plausibilisierung mittels ex-ante Analysen an. Diese basieren auf Analystenschätzungen, die unter anderem mit Hilfe von Dividend Discount Modellen verarbeitet werden.
Vorliegend wird unter Anwendung dieses Ansatzes zum Stichtag 31. Oktober 2023 sowie unter Berücksichtigung des korrespondierenden Basiszinssatzes (2,75 %) aktuell eine implizite Marktrisikoprämie (iMRP) vor persönlichen Steuern in Höhe von 8,26 % ermittelt.
In Summe zeigt die Ermittlung der iMRP anhand der vorliegenden Analystenschätzungen der Datenbank Refinitiv, dass sich der mittlere Wert der FAUB Bandbreite auch anhand der iMRP plausibilisieren lässt.
Sie haben noch Fragen? Für mehr Einblicke sprechen Sie uns doch einfach an!
Hier finden Sie eine Übersicht der letzten ermittelten Marktrisikoprämien zum jeweiligen Bewertungsstichtag:
Bewertungsstichtag | implizite Marktrisikoprämie | ||
30. September 2023 | 8,42 % | ||
31. August 2023 | 8,39 % | ||
31. Juli 2023 | 8,13 % | ||
30. Juni 2023 | 8,28 % | ||
31. Mai 2023 | 8,70 % | ||
30. April 2023 | 8,40 % | ||
31. März 2023 | 8,50 % | ||
28. Februar 2023 | 8,95 % | ||
31. Januar 2023 | 7,05 % |
Quelle: https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/marktrisikopraemie
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen