Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Augsburg, 08. November 2023 – Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG beantragt das Downlisting der Aktien der Gesellschaft aus dem Qualitätssegment m:access in den regulären Freiverkehr der Börse München.
Der Antrag auf Beendigung der Einbeziehung der Aktien in das Marktsegment im m:access wird voraussichtlich heute von der Gesellschaft bei der Börse München gestellt werden. Wann die Einbeziehung endet, ist nicht prognostizierbar, da es sich dabei um eine Ermessensentscheidung der Geschäftsführung der Börse München handelt.
Die Entscheidung für das Downlisting wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund getroffen, dass für ein Unternehmen in der Größe der CPU Softwarehouse AG Kosten und Aufwand der zusätzlichen Berichts- und Informationspflichten nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen.
CPU Softwarehouse AG, Augsburg
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