von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der UBS Europe SE am 29. August 2023 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 7,25 Euro je Aktie auf die Muttergesellschaft UBS AG (mit Sitzen in Zürich und Basel) beschlossen. Der Squeeze-out wurde nunmehr am 14. September 2023 in das Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und damit wirksam.
Die UBS Europe SE entstand aus einem 2016 erfolgten Zusammenschluss mehrerer UBS-Landesgesellschaften auf die UBS Deutschland AG. Laut Angabe in der Hauptversammlungseinladung gab es lediglich noch 84 freie Aktien (die von der verschmolzenen französischen UBS-Tochtergesellschaft stammen sollen), so dass die gesamte zu zahlende Barabfindung lediglich EUR 609,- beträgt. UBS Europe SE wird dabei mit fast EUR 3,234 Milliarden bewertet.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/squeeze-out-der-letzten-84-freien.html
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