von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nunmehr einen Anhörungstermin auf Donnerstag, den 25. Januar 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei dem Termin soll die Prüferin, die Wirtschaftsprüfergesellschaft Mazars, zu ihrem Prüfbericht und der Angemessenheit der angebotenen Abfindung angehört werden.Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben kürzlich angekündigt, sich zum weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammenzuschließen.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 MünchenVerfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
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