von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 15. Juni 2023 zurückgewiesen.
Den von mehreren Antragstellern dagegen eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 nicht abgeholfen. Das Verfahren geht damit vor dem (nunmehr hierfür zuständige) Bayerische Oberste Landesgericht weiter.
Die
Antragsgegnerin Highlight Communications AG hat kürzlich angekündigt,
verschiedene strategische
Möglichkeiten wie Kooperationen, M&A-Optionen sowie weitere
vergleichbare Massnahmen (die nette Umschreibung für einen Verkauf) zur
erfolgreichen Weiterentwicklung der Sport1-Medien-Gruppe zu prüfen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/highlight-communications-ag-prufung.html
Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
69 Antragsteller
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