Dienstag, 31. Oktober 2023

Kaufangebot für Kabel-Deutschland-Nachbesserungsrechten in Höhe von EUR 0,40

Intellivest GmbH
Hofheim am Taunus

Kaufangebot an ehemalige Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
Ehemalige ISIN DE000KD88880/WKN KD8888

Präambel

Dieses Kaufangebot richtet sich an die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG, deren Aktien durch den am 16. Oktober 2023 wirksam gewordenen „Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“ gegen Gewährung einer Barabfindung von 93,00 Euro je Aktie zwangsabgefunden wurden.

Hintergrund

Die außerordentliche Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG vom 08. September 2023 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886), gegen Barabfindung beschlossen.

Die Verschmelzung ist am 11. Oktober 2023 im Handelsregister Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 im Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG eingetragen worden. Damit ist die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Kabel Deutschland Holding AG mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 184452) verschmolzen und der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden.

Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von 93,00 Euro je auf den auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG erhalten.

Der vom Landgericht München I mit Beschluss vom 5. April 2023 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat einen Prüfbericht über die Angemessenheit der Barabfindung angefertigt und darin die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.Die Barabfindung wurde vollständig an die ausgeschlossenen Aktionäre ausgezahlt.

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Zwecks Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der gewährten Barabfindung an die ausgeschlossenen Aktionäre wird voraussichtlich ein gerichtliches Spruchverfahren eingeleitet.

Sollte im Rahmen dieses Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch auf eine Nachbesserung.

Diese Nachbesserung ergibt sich aus der ggf. zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Abfindung und der zuletzt festgelegten, bereits gezahlten Barabfindung in Höhe von 93,00 Euro je Aktie.

Ein möglicherweise entstehender Anspruch auf diese Differenzzahlung(en) pro Aktie wird im Folgenden als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.

Ob und wann es zu einer Nachzahlung kommt, ist ungewiss.

In der Regel dauern derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre (nicht selten mehr als 5 Jahre, in vereinzelten Fällen sogar mehr als 10 Jahre). Es handelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich festgesetzt oder anderweitig vereinbart wird.

Angebot

Die Intellivest GmbH bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG, die durch die Übertragung der Aktien gegen Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 93,00 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte käuflich zu erwerben.

Dabei wird die Intellivest GmbH jedem ehemaligen Aktionär 0,40 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird. Dies entspricht beispielsweise bei 100 ehemaligen Aktien (entspricht 100 Nachbesserungsrechten) einer Kaufpreiszahlung von 40,00 Euro.

Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen und unwiderruflichen Abtretungserklärung annehmen.

Dadurch geht ein möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch auf die Intellivest GmbH über.

Die Angebotsfrist läuft bis zum 24.11.2023.

Die Annahme des Angebots ist Seitens der Intellivest GmbH mit keinen Gebühren verbunden.

Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 20.000 Nachbesserungsrechte.Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.

Die Intellivest GmbH behält sich jedoch vor, darüber hinaus weitere Nachbesserungsrechte zu erwerben oder im Einzelfall eingehende Abtretungen nebst Abtretungsanzeige abzulehnen.

Die erforderlichen Formulare sowie weitere Informationen können per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:

info@intellivest-kaufangebote.de

Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten und keine Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme haben, werden gebeten, sich hilfsweise an den Berater ihres Kreditinstituts zu wenden.

Nachtrag

Dieses Angebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG und richtet sich nicht an ehemalige Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstoßen würde. 

Intellivest GmbH
Hofheim am Taunus

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Oktober 2023
 
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Anmerkung der Redaktion:

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim zuständigen Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt.

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