Mosel Bidco SE
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
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Die Mosel Bidco SE ("Bieterin"), Elbestraße 31-33, 45478 Mülheim an der Ruhr, Deutschland, hat am 17. Mai 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Software Aktiengesellschaft ("SAG"), Darmstadt, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der SAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2GS401) ("SAG-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je SAG-Aktie veröffentlicht. Am 13. Juni 2023 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht mit der die Bieterin auf die in Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung verzichtet hat. Die verlängerte Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 4. Juli 2023 und endete am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Übernahmeangebot wurde am 28. September 2023 vollzogen.
Am 29. September 2023 hat die Bieterin durch Vollzug eines am 16. August 2023 geschlossenen Aktienkaufvertrags (s. Bekanntmachung vom 17. August 2023) 580.000 SAG-Aktien erworben, was einem Anteil von etwa 0,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht. Die gewährte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00.
Ebenfalls am 29. September 2023 hat die Bieterin einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 1.442.562 SAG-Aktien, was einem Anteil von etwa 1,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht, abgeschlossen. Die vereinbarte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00. Der Aktienkaufvertrag wird voraussichtlich am 5. Oktober 2023 vollzogen werden.
Am 2. Oktober 2023 hat die Bieterin durch Vollzug eines am 2. August 2023 geschlossenen Aktienkaufvertrags (s. Bekanntmachung vom 3. August 2023) 5.100 SAG-Aktien erworben, was einem Anteil von etwa 0,01 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht. Die gewährte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00.
Mülheim an der Ruhr, 2. Oktober 2023
Mosel Bidco SE
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von SAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. (...)
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-2023.com
im Internet am: 02.10.2023.
Mülheim an der Ruhr, den 2. Oktober 2022
Mosel Bidco SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2023
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Anmerkung der Redaktion:
Die erfolgreiche Bieterin Silver Lake liegt damit bei der Software AG knapp unter der Schwelle von 90 %, bei dessen Überschreiten ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich ist.
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