Corporate News
- Beschluss zur Übertragung der Aktien ins Handelsregister eingetragen
- Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG erhalten EUR 8,76 je Aktie
- Delisting der ADLER Real Estate AG erwartet
Luxemburg/Berlin, 19. Oktober 2023 – Das zuständige Amtsgericht in Berlin hat den Beschluss über die Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG auf die Adler Group S.A. („Adler Group“) als Hauptaktionärin in das Handelsregister eingetragen. Damit ist der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG vom 28. April 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde möglich, nachdem das zuständige Kammergericht in Berlin in einem Freigabeverfahren festgestellt hatte, dass die anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung nicht entgegenstehen.
Den Minderheitsaktionären steht für die Übertragung ihrer Anteile eine angemessene Barabfindung zu, die auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate AG festgesetzt und von der Hauptversammlung beschlossen wurde. Die Auszahlung der Barabfindung gegen Ausbuchung der Aktien erfolgt zeitnah. Dafür hat die Quirin Privatbank AG, Berlin, die Gewährleistung übernommen.
Die Adler Group erwartet, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der ADLER Real Estate AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah erfolgt. Damit erfolgt ein weiterer Schritt der im Frühjahr 2022 angekündigten Vereinfachung der Konzernstruktur der Adler Group.
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Anmerkung der Redaktion:
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