Montag, 11. September 2023

STRABAG SE: Details zur Abwicklung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen

Corporate News

- Kapitalherabsetzung im Firmenbuch eingetragen

- Aktionär:innen können die Ausschüttung der Kapitalherabsetzung in Form von Aktien („Aktienvariante“) vom 12.9.2023 bis 29.9.2023 bei ihrer Depotbank wählen

- Aktuell noch kein Handlungsbedarf bei Wahl der Ausschüttung in bar („Barvariante“)

- Ausschüttung in Aktien bzw. in bar erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024

- Prospektersetzendes Dokument mit Abwicklungsdetails veröffentlicht

Der börsenotierte europäische Technologiekonzern für Baudienstleistungen STRABAG SE hat heute Details zur Abwicklung der Kapitalmaßnahmen veröffentlicht, die im Rahmen der 19. Ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2023 einstimmig beschlossen wurden. Im Kern wird eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE erfolgen, wobei jede:r Aktionär:in die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch nehmen kann.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anteil von MKAO „Rasperia Trading Limited“ – einer Gesellschaft, die vom sanktionierten russischen Staatsbürger Oleg Deripaska kontrolliert wird – an der STRABAG SE von 27,8 % auf unter 25 % zu verringern. Damit sollen relevante Nachteile und Risiken für die STRABAG SE reduziert werden. Um die Zielsetzung zu erreichen, haben die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – vertraglich zugesichert, die Aktienvariante zu wählen.

Nächste Schritte


Die Kapitalherabsetzung und der Beschluss der Sachkapitalerhöhung – als erste Teile der beschlossenen Maßnahmen – wurden nun im Firmenbuch eingetragen. Aktionär:innen können nun von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen:

Aktienvariante


- Wer die Aktienvariante wählt, kann dies ab 12. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023, 17:00 Uhr MESZ, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf der Internetseite der STRABAG SE und bei den Depotbanken erhältlich.

- Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

Barvariante

- Wer die Barvariante wählt, muss derzeit noch keine Handlungen setzen.

- Voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 werden für jene Aktien, für die die Aktienvariante nicht gewählt wurde, automatisch Wertrechte eingebucht (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).

- Aktionär:innen können diese Wertrechte sodann gegen eine Barauszahlung einlösen. Zu den genauen Modalitäten der Einlösung wird die STRABAG SE gesondert informieren.

Eine Ausschüttung in Form von Aktien und die Einbuchung der Wertrechte wird – gegen Ende des ersten Quartals 2024 – zeitgleich erfolgen.

„Als Vorstand der STRABAG SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern“, so CEO Klemens Haselsteiner.

Details zur Aktienvariante

Der Bezugspreis wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens mit EUR 36,20 je neuer Aktie festgelegt und errechnet sich aus der Höhe des Ausschüttungsanspruchs von EUR 9,05 je bestehender Aktie und einem Bezugsverhältnis von 4:1. Wer die Aktienvariante wählt, kann somit für je vier bestehende Aktien eine neue Aktie beziehen. Der Bezugspreis ist nicht in bar zu entrichten, da Aktionär:innen, die die Aktienvariante wählen, die Sacheinlage mit ihrem Ausschüttungsanspruch aus der Kapitalherabsetzung aufbringen. Im Bezugspreis der neuen Aktien ist der Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je Aktie nicht mehr enthalten.

Es werden keine gesonderten Bezugsrechte (in Form einer eigenen ISIN) auf den Wertpapierdepots der Aktionär:innen eingebucht. Um die Abwicklung sicherzustellen, werden jene Aktien, für die die Aktienvariante gewählt wird, in eine eigene temporäre ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“ umgebucht, die voraussichtlich ab Anfang Oktober 2023 im Auktionshandel der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) gehandelt wird. Diese Aktien verbriefen dieselben Aktionärsrechte wie jene Aktien mit der regulären ISIN AT000000STR1. Die temporäre ISIN wird bis zur Einbuchung der neuen Aktien existieren und an der Wiener Börse handelbar sein. Nach Einbuchung der neuen Aktien wird die temporäre ISIN automatisch wieder in die reguläre ISIN AT000000STR1 umgebucht.

Die neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das MKAO „Rasperia Trading Limited“ beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, ebenfalls eine separate ISIN tragen. Die neuen Aktien sollen zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) zugelassen werden.

Prospektersetzendes Dokument 

Die STRABAG SE hat unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 heute ein prospektersetzendes Dokument veröffentlicht, in dem die Details zur Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien enthalten sind.

Hinweise:


Diese Mitteilung stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der STRABAG SE dar.

Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der STRABAG SE unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Das Bezugsangebot für die neuen Aktien (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) erfolgt ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des europäischen und österreichischen Rechts. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für ein Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion geschützt zu werden.

Zu Details der Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien hat STRABAG SE ein Dokument (prospektersetzendes Dokument) gemäß Artikel 1 Abs 4 lit h und Abs 5 lit g EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) iVm § 13 Abs 6 KMG und § 4 MVSV 2019 auf der Internetseite der STRABAG SE veröffentlicht. Interessierte Aktionärinnen und Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts (Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien) das prospektersetzende Dokument in der jeweils aktuellen Fassung (und die darin referenzierten Dokumente) aufmerksam lesen und für ihre Entscheidung berücksichtigen.

Weder Bezugsrechte auf neue Aktien noch neue Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Hoheitsgebieten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in eine andere Jurisdiktion, in der dies unzulässig wäre, direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen werden, außer innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika an qualifizierte institutionelle Käufer („qualified institutional buyers“ (QIBs) wie in Rule 144A des Securities Act definiert) oder aufgrund eines Befreiungstatbestands von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder den jeweiligen Ausnahmebestimmungen eines anderen Staates oder in einer solchen Transaktion, die nicht darunterfällt, und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten vorliegt.

Soweit diese Mitteilung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von STRABAG SE ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von STRABAG SE erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch STRABAG SE nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Ergebnisse und/oder Entwicklungen wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. STRABAG SE übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Es können sich die von STRABAG SE in dieser Mitteilung wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Mitteilung auch ändern.

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