von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der
PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft
auf die REG Germany AG hatte das LG Dortmund den vom Gericht bestellten Sachverständigen
WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, am 28. September 2022 angehört. Da die Antragsgegnerin dem gerichtlichen Vergleichvorschlag nicht nähertreten wollte, hat das Gericht eine ergänzende Stellungnahme angefordert. Diese soll folgende Punkte behandeln:
"Der Sachverständige soll ergänzend zu seinem bisherigen Gutachten und
den Ausführungen in der mündlichen Anhörung sein Gutachten noch zu
folgenden Fragen ergänzen:
1) Im Hinblick auf die auf Bl. 6/7 des Protokolls vom 28.09.22 noch offen gebliebene Frage zur Bildung der Peer-Group angesichts von US-Unternehmen wird der Sachverständige angewiesen, der Sache - wie im Protokoll angedeutet - noch einmal nachzugehen, d.h. die Zusammensetzung der Peer Group im konkreten Falle hier nochmals zu überprüfen.
2) Dem Sachverständigen wird aufgegeben, die auf Bl. 7 des Protokolls in Bezug genommenen Arbeitsunterlagen zu überreichen und die Auswirkungen insoweit schriftlich zu erläutern.
3) Dem Sachverständigen wird schließlich aufgegeben, den Unternehmenswert
a) auf Grundlage des Wertes des Betafaktors von 1,28 (Bl. 9 des Protokolls) alternativ den Unternehmenswert zu bestimmen und
b)
sofern sich aus den Fragen oben relevante Änderungen des
Unternehmenswertes ergeben, den Wert anhand der neu gefundenen Aspekte
zu bestimmen."
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main
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