Dienstag, 5. September 2023

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: Entscheidungsverkündung am 19. April 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das LG München I die Sache am 31. August 2023 verhandelt. Dabei wurden die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer und Herr Steuerberater Klaus Jürgens, angehört. Die Vertragsprüfer wurden gebeten, die zugesagte ergänzende Stellungnahme bis zum 9. Oktober 2023 bei Gericht einzureichen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Freitag, den 19. April 2024, 9:00 Uhr.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. Die Schaltbau-Aktie notierte zuletzt über EUR 60,-.

LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

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