von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt. Das LG Potsdam hat angekündigt, die eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.
Mit Beschluss vom 13. September 2023 hat das LG Potsdam - 1. Kammer für Handelssachen - Herrn RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
Die 1. Kammer für Handelssachen hat im Übrigen mitgeteilt, zunächst die vorgreifliche Entscheidung zu zwei bei der 2. Kammer für Handelssachen noch anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen abzuwarten und das Spruchverfahren gem. § 21 FamFG bis dahin auszusetzen.
LG Potsdam, Az. 51 O 63/23 u.a.Jaeckel u.a. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
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