Montag, 4. September 2023

Petro Welt Technologies AG: Informationen zur Auszahlung der Barablöse an Minderheitsaktionäre

Als Aktionär haben (sie) einen Anspruch auf Barabfindung von EUR 2,20 pro Aktie. Die Barabfindung ist am 9. Oktober 2023 fällig. Gemäß § 2 Abs 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist die Barabfindung ab dem der Beschlussfassung folgenden Tag bis zur Fälligkeit zu verzinsen. Für die Petro Welt Technologies AG heißt das, dass der Zinsenlauf am 28. Juni 2023 zu laufen begann. Der an diesem Tag geltende Basiszinssatz der OeNB ist maßgeblich, plus einen Aufschlag von 2 %. Am 28. Juni 2023 betrug der geltende Basiszinssatz 3,38 %. Sohin wird die Ihnen zustehende Barabfindung ab dem 28. Juni 2023 bis zur Fälligkeit mit 5,38 % p. a. verzinst.

Am Fälligkeitstag erfolgt die Überweisung der Barabfindung zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe auf die jeweiligen Verrechnungskonten der Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate aus den Wertpapierdepots.

Mit der technischen Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung wurde die UniCredit Bank Austria AG beauftragt. In ihrer Funktion als Zahlstelle wird sie dafür Sorge tragen, dass die depotführenden Banken der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die entsprechenden anteiligen Summen aus der Barabfindung im Wege der OeKB erhalten. Im Zusammenhang mit der Auszahlung der Barabfindung besteht für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

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Anmerkung der Redaktion:

In Österreich beginnt die Verzinsung bereits ab dem Tag nach der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung (als maßgeblichen Stichtag für die Unternehmensbewertung), was systematisch Sinn macht.

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Petro-Welt-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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