von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Überprüfungsverfahren zu dem am 17. August 2018 beschlossenen
Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter
C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Handelsgericht Wien die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 60,- je Aktie als nicht angemessen beurteilt und mit Beschluss vom 28. Juli 2023 auf EUR 60,20 angehoben. Die bare Zuzahlung von EUR 0,20 je Aktie ist ab dem der Gesellschafterversammlung folgenden Tag, d.h. ab dem 18. August 2018, mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Handelsgericht folgt damit dem Bericht des Gremiums
zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses und dem vom Gremium bestellten Sachverständigen. Der
vom Gremium als Gutachter bestellte
WP/StB Mag. Dr. Gottwald Kranebitter (c/o Grant Thornton Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) hatte 2021 sein Gutachten vorgelegt. Er
kam darin auf einen Wert je C-QUADRAT-Aktie von EUR 60,20.
Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts kann noch ein Rechtsmittel (Rekurs) eingereicht werden.
FN 55148 a
HG Wien, Beschluss vom 28. Juli 2023, Az. 75 Fr 17733/18 i-132
Gremium, Az. Gr 7/19
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
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