von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.html
Die
dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das nunmehr hierfür zuständige Bayerische
Obersten Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 23. August 2023 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.
Nach Ansicht des BayObLG war eine Bewertung der Gesellschaft nach der NAV-Methode geeignet. Bei einer vermögenverwaltenden Gesellschaft sei diese Methode gegenüber einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren der Vorzug zu geben (S. 16). Deren Wert ergebe sich als Summe der Verkehrswerte ihrer Kapitalanlagen zuzüglich des Werts sonstiger Vermögensgegenstände und abzüglich des Gegenmwartswerts der Verbindlichkeiten.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München
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