LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 75/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
„Der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 gefasste Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022) wird für nichtig erklärt, hilfsweise dessen Nichtigkeit, höchsthilfsweise dessen Unwirksamkeit festgestellt.“
Der Beschluss war im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023 wie nachfolgt angekündigt und wurde entsprechend gefasst:
„3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.“
Der Beschluss war im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023 wie nachfolgt angekündigt und wurde entsprechend gefasst:
„3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.“
Duisburg, im August 2023
LS INVEST AG
Der Vorstand
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Augsut 2023
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen