Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Halle/Westfalen, 18. August 2023 – Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem StaRUG haben heute sämtliche Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.
Bei Umsetzung des Restrukturierungsplans und der mit ihm verbundenen Vereinbarungen werden der GWI (und damit der GERRY WEBER Gruppe) neue Kreditmittel zur Verfügung stehen und wird die GWI in erheblichem Umfang entschuldet. Da das Grundkapital der GWI aufgebraucht ist, begleitet ein vollständiger Kapitalschnitt die Restrukturierungsmaßnahmen auf der Fremdkapitalseite. Der Kapitalschnitt umfasst zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf null, so dass die derzeitigen Aktionäre der GWI kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erlischt. Zum anderen umfasst der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000,00. Die neuen Aktien sollen vollständig von einem Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet werden. Der Kapitalschnitt soll nach der gerichtlichen Planbestätigung erfolgen, die nach Eintritt der im Restrukturierungsplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erfolgen kann.
Das Restrukturierungsgericht Essen hat den Termin zur Bestätigung des Restrukturierungsplans auf den 27. September 2023 anberaumt.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei GERRY WEBER handelt es sich um den zweiten StaRUG-Fall nach der heute erfolgten Eintragung des Restrukturierungsplans bei der Leoni AG. Im Fall Softline AG soll es wenigstens eine Abfindung von EUR 1,- je Aktie geben.
Eine mögliche Anwendung des StaRUG wird derzeit auch in den Fällen VARTA und HELMA diskutiert.
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