Mittwoch, 9. August 2023

Gateway Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen

Berlin, 09. August 2023. Die Gateway Real Estate AG (WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) ("GATEWAY") entwickelt über ihre Tochterfirma S8 Chelsea Quartier GmbH & Co. KG („S8“) ein Immobilienprojekt in Mannheim. Hierzu hat die S8 heute mit der NOKERA Construction GmbH („NOKERA“) einen Generalübernehmervertrag zur schlüsselfertigen Errichtung von 14 Wohngebäuden mit einer Geschossfläche (oberirdisch) von ca. 16.000 m² geschlossen. Der Bau der Obergeschosse erfolgt in serieller Holzhybridbauweise. Für die Erbringung sämtlicher vertraglich geschuldeter Leistungen der NOKERA wurde ein Pauschalpreis in Höhe eines mittleren zweistelligen Millioneneurobetrags vereinbart.

Die Konditionen des Generalübernehmervertrags sind nach Einschätzung des Vorstands der GATEWAY als marktüblich zu bewerten.

NOKERA ist eine der GATEWAY nahestehende Person im Sinne von § 111a AktG, da sie von Herrn Norbert Ketterer, dem derzeitigen Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der GATEWAY beherrscht wird. Zudem übt das weitere Mitglied des Aufsichtsrats der GATEWAY, Herr Jan Hendrik Hedding, bei NOKERA das Amt eines Geschäftsführers aus. Vor diesem Hintergrund haben Herr Norbert Ketterer und Herr Jan Hendrik Hedding an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats der GATEWAY über den Abschluss des Generalübernehmervertrags nicht mitgewirkt.

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Anmerkung der Redaktion:

Der Hauptaktionär Herr Norbert Ketterer hatte vor deutlich mehr als einem Jahr am 22. April 2022 ein Übertragungsverlangen an die Gesellschaft gerichtet. Ein Squeeze-out ist aber immer noch nicht auf der Tagesordnung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023, ohne dass das Verlangen bislang zurückgenommen worden ist.

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