Aus der Einladung zur Hauptversammlung:
"7. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS Immobilien AG auf die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der POLIS Immobilien AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 109826, (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 27,89 je Aktie auf den Hauptaktionär übertragen.“
Das Auftragsgutachten wurde von der Europatreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, erstellt.
Mit Beschluss vom 4. April 2023 hatte das Landgericht Berlin die IVC Independent Valuation Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bestellt.
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