von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem 2016 eingeleiteten Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG hat das LG Nürnberg-Fürth nunmehr einen Anhörungstermin auf den 16. November 2023, 10:00 Uhr, angesetzt, nachdem der auf den 25. Juni 2020 anberaumte Termin damals pandemiebedingt wieder abgesagt werden musste. Bei dem Termin soll der sachverständige Prüfer, die TAP Dr. Schlumberger Krämer Pothorn & Partner mdB, München, angehört werden.
Offen ist derzeit die Existenz bzw. Rechtsnachfolge der Antragsgegnerin. Bezüglich der Innocoll Holdings plc fand 2017 eine außerordentliche Hauptversammlung statt. In diesem Rahmen wurde die Gesellschaft von einer Gurnet Point L.P. übernommen. Auch entledigte man sich wohl im Rahmen eines "scheme of arrangement" nach irischem Gesellschaftsrecht (offensichtlich ohne Gegenleistung) der Minderheitsgesellschafter.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HKO 4100/16
Rolle, T. u.a. ./. Innocoll Holdings PLC
9 Antragsteller
kein gemeinsamer Vertreter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig
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