Freitag, 21. Juli 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der The Social Chain AG zur Interessenbündelung auf

Kursverfall und BaFin-Fehlerbekanntmachung machen die Prüfung und ggf. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Aktionäre notwendig

Die The Social Chain AG (WKN: A1YC99 / ISIN: DE000A1YC996) ist eine im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte E-Commerce Firma und befindet sich in erheblichen Schwierigkeiten. Der Aktienkurs ist von in der Spitze 54 Euro pro Aktie im November 2021 auf aktuell unter 2 Euro pro Aktie abgestürzt. Das Unternehmen schreibt seit Jahren Verluste. Die BaFin hat zudem nun erhebliche Fehler für ganz wesentliche Finanzkennzahlen festgestellt. Aktionäre sind daher aufgefordert, über die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ihre Interessen zu bündeln, um so eventuell Schadensersatzansprüche wegen erlittener Kursverluste geltend machen zu können.

Hintergrund ist die am 12. Juli 2023 veröffentlichte Fehlerfeststellung der BaFin im Konzernabschluss 2021 der Gesellschaft. Demnach ist die Kapitalflussrechnung 2021 fehlerhaft und statt eines ausgewiesenen positiven operativen Cashflows von 22,9 Mio. Euro hätte ein negativer Cashflow von minus 38 Mio. Euro ausgewiesen werden müssen. Der operative Cashflow eines Unternehmens ist eine der wichtigsten Bewertungskennziffern für Aktionäre. Dieser zeigt die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und gibt an, ob aus der Unternehmenstätigkeit positive Zahlungsmittelzuflüsse erwirtschaftet werden können. In diesem Fall hat die Gesellschaft den Eindruck erweckt, positive Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaften zu können, obwohl dies in der Realität nicht der Fall gewesen ist. Damit steht letztlich das Geschäftsmodell des Unternehmens infrage, mithin dessen wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.

Konkret wurden folgende Fehler begangen: Ein der The Social Chain AG gewährtes Bankdarlehen über 50 Mio. Euro und Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien über 9,3 Mio. Euro wurden fälschlicherweise als Cashflow aus operativer Tätigkeit ausgewiesen. Dies sind ganz offensichtliche Falschbuchungen und durch Fahrlässigkeit oder ein Versehen nach Ansicht der SdK eigentlich nicht zu erklären.

Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/socialchain für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Aktionären ferner an, diese zukünftig kostenlos auf etwaigen außerordentlichen Hauptversammlungen der The Social Chain AG zu vertreten. Unter https://www.youtube.com/watch?v=vodUH3N9utA finden betroffene Aktionäre ferner ein Video mit einer ausführlichen Sachverhaltserläuterung von SdK-Vorstandsmitglied Dr. Marc Liebscher.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 21. Juli 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionär der The Social Chain AG!

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