Ad-hoc-Mitteilung
Die gemäß § 305 Abs. 4 S.3 AktG befristete Verpflichtung zum Erwerb von Akien der MEDION AG durch die Mehrheitsaktionärin Lenovo Germany Holding GmbH, beide 45307 Essen, endete am 12. Juli 2023. Innerhalb dieser Frist wurden der Lenovo Germany Holding GmbH weitere Stück 5.044.910 Aktien zum Erwerb angedient. Unter Einrechnung der von der MEDION AG selbst gehaltenen Stück 3.736.970 Eigenen Aktien und unter der Annahme, dass alle vorliegenden Ankaufangebote auch abgewickelt werden, verfügt die Lenovo Germany Holding GmbH dann über 98,21 Prozent der Stimmrechte am € 48.418.400 betragenen Grundkapital der MEDION AG.
Essen, 13. Juli 2023
MEDION Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion:
Die Einreichung der MEDION-Aktien erfolgte im Rahmen des rechtskräftig abgeschlossenen Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrag mit der Hauptaktionärin, siehe hierzu:
Die Zwei-Monats-Frist für die Andienung der MEDION-Aktien begann mit der am 12. Mai 2023 erfolgten Bekanntmachung im Bundesanzeiger:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/bekanntmachung-zur-beendigung-des.html
Mit einem Aktieneigentum von nunmehr deutlich über 95 % wäre der wahrscheinlich nächste Schritt der Integration ein aktienrechtlicher Squeeze-out bei der MEDION AG, d.h. ein Herausdrängen der verbliebenen Minderheitsaktionäre zugunsten von Lenovo.
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