Mittwoch, 12. Juli 2023

Kontrollerlangung über die SPOBAG AG - Angebotsunterlage angekündigt

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die SPOBAG AG gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

1. Bieter:

Baumann Vermögensverwaltung GmbH
Dieselstraße 21
85748 Garching b. München
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268345

2. Zielgesellschaft:

SPOBAG AG
c/o LIVIA Corporate Development SE
Alter Hof 5
80331 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38644

3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE0005490601 / WKN 549060

4. Angaben zum Kontrollerwerb


Der Bieter hat am 05.07.2023 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Der Bieter verfügt unmittelbar über 440.094 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 88,02 % der Stimmen an der SPOBAG AG.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

5. Weiterer Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

Frau Bettina Baumann, München, geb. 05.12.1998

Frau Bettina Baumann hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die die Stimmrechte aus den vom Bieter unmittelbar gehaltenen 440.094 gehaltenen Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 88,02% an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten Person („Weiterer Kontrollerwerber").

Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Der Bieter wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der SPOBAG AG abgeben („Pflichtangebot“). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) im Internet unter:

http://www.spobag-offer.de

Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG AG dar. Inhabern von Aktien der SPOBAG AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

München, den 12.07.2023

Baumann Vermögensverwaltung GmbH

Die Geschäftsführung

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