Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Lehrte, 7. Juli 2023 – Die HELMA Eigenheimbau AG gibt eine Einigung mit der Bankenseite zur zukünftigen Finanzierung bekannt.
Wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Mai 2023 berichtet, befindet sich die HELMA Eigenheimbau AG in konstruktiven Gesprächen mit ihren finanzierenden Banken und arbeitet mit diesen an der Umsetzung einer finanziellen Restrukturierung des Unternehmens.
Im Zuge dessen ist es gelungen, ein gemeinsames Verständnis mit den wesentlichen Finanzierungspartnern zu finden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am heutigen Tag von allen beteiligten Parteien unterzeichnet.
Konkret geht es in dieser Vereinbarung insbesondere um Tilgungs- und Kündigungsrechte bei bestehenden Kreditlinien.
Es ist ferner vorgesehen, ein auch extern zu evaluierendes Restrukturierungskonzept bis Ende Oktober 2023 zu erarbeiten, in dem insbesondere die Neuausrichtung und Stärkung des Kerngeschäfts und das Re-Design der Finanzierungsstrukturen der Helma Eigenheimbau AG aufgenommen werden. Ggf. werden im Rahmen der Erstellung dieses Restrukturierungskonzepts auch Maßnahmen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen Anwendung finden.
Diese Vereinbarung gibt Helma für die kommenden Monate Planungssicherheit, um in dieser Zeit die Grundlagen für die neue Finanzierungsstruktur der Helma Eigenheimbau AG zu schaffen. Zugleich wird hiermit das operative Geschäft längerfristig abgesichert.
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Anmerkung der Redaktion:
Eine hier angedeutene Anwendung der Möglichkeiten des StaRUG ("Maßnahmen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens") wäre für Minderheitsaktionäre nicht unbedingt erfreulich.
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