Freitag, 21. Juli 2023

ACCENTRO Real Estate AG informiert über mögliche Veränderung der Aktionärsstruktur

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 20. Juli 2023 – Die Accentro Real Estate AG ("Accentro" oder "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie eine unverbindliche Interessenbekundung von der NongHyup Bank Co. Ltd. als Treuhänderin des Shinhan AIM Structured General Private Investment Trust No. 5 ("Shinhan") sowie der Nox Capital Holding GmbH ("Nox Capital") (zusammen "Interessierte Parteien") für ein mögliches Angebot für Accentro ("Potenzielle Transaktion") erhalten hat, die noch verschiedenen Bedingungen unterliegt.

Nach Angaben der Interessierten Parteien hat Shinhan ein Darlehen an Accentro‘s Mehrheitsaktionärin Brookline Real Estate S.à.r.l. ("Brookline") gewährt, das derzeit in Verzug ist und in dessen Rahmen Brookline ca. 75 % der ausstehenden Aktien von Accentro ("verpfändete Aktien") als Sicherheit an Shinhan verpfändet hat. Gemäß der unverbindlichen Interessenbekundung erwägen die Interessierten Parteien, das Pfandrecht an bis zu sämtlichen verpfändeten Aktien zu verwerten, ein Übernahmeangebot nach dem WpÜG für die Aktien von Accentro (mit Ausnahme der verpfändeten Aktien) auf Grundlage des gesetzlichen Mindestangebotspreises zu unterbreiten, bestimmte Änderungen in der „corporate governance“ vorzunehmen sowie eine Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Kapitalbeschaffung für Accentro in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags einzuleiten, um der Gesellschaft zusätzliche Liquidität zu verschaffen sowie die teilweise freiwillige Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen besicherten Anleihe in Höhe von 225 Millionen Euro zu ermöglichen. Gemäß der Interessierten Parteien würde eine solche Kapitalbeschaffung von Shinhan und Nox Capital abgesichert werden und dürfte zu einer erheblichen Verwässerung der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft führen, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben wollen oder können.

Gemäß der unverbindlichen Interessenbekundung hängt die potenzielle Transaktion insbesondere davon ab, dass eine zufriedenstellende Einigung über eine Änderung der bestehenden Anleihe der Gesellschaft erzielt wird, dass der Aktienkurs von Accentro nicht wesentlich steigt und dass eine bestätigende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt wird. Gemäß der unverbindlichen Interessenbekundung verlangen die Interessierten Parteien in Bezug auf die Änderung der Anleihe unter anderem einen Verzicht auf die Kontrollwechselklausel und die Änderung und Neufestsetzung bestimmter Bedingungen, insbesondere in Bezug auf garantierte Mindestrückzahlungen.

Der Vorstand von Accentro prüft und bewertet derzeit die eingegangenen unverbindlichen Interessenbekundungen und steht in Kontakt mit den Interessierten Parteien. Der Vorstand von Accentro rät seinen Aktionären und Anleihegläubigern, die Situation vorerst gründlich zu analysieren, bevor sie Maßnahmen ergreifen. Der Vorstand von Accentro wird unverzüglich über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.

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