von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hatte das
LG Frankfurt am Main die Sache am 21. Juli 2022 verhandelt und die
Spruchanträge mit Beschluss vom gleichen Tag zurückgewiesen. Das Gericht
begründete dies mit dem niedrigeren, unter dem Ertragswert liegenden
Net Asset Value (NAV).
Die von 19
Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten
Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 26.
Mai 2023 zurückgewiesen, ohne die Sache mündlich zu verhandeln. Anders
als das Landgericht stellt das OLG nicht auf den NAV, sondern auf den
Ertragswert ab. Im Ergebnis sei jedoch die angebotene Barabfdinung in
Höhe von EUR 6,42 je Aktie angemessen.
Das Verfahren ist damit ohne eine Erhöhung der Barabfindung beendet.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Mai 2023, Az. 21 W 119/22
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn
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