von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Berlin hat in dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG die Bruttoausgleichszahlung deutlich auf EUR 2,58 je GSW-Aktie erhöht.
Eine Erhöhung der Barabfindung hat das Gericht nicht vorgenommen. Es bleibt daher bei dem im Rahmen des Beherrschungsvertrags festgelegten Umtauschverhältnis von 7 Stückaktien der Deutsche Wohnen AG gegen 3 Stückaktien der GSW Immobilien AG.
Mit der Erhöhung der Ausgleichszahlung folgt das Gericht Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny, den es mit der
Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt hatte,
siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html.
In dem 2019 vorgelegten, vier Bände umfassenden Gutachten berechnete er eine
jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von
EUR 2,58 je GSW-Aktie - deutlich mehr als der angebotene Betrag
von EUR 1,66 brutto. Die Antragsgegnerin hatte 2016 eine vergleichsweise Anhebung des Ausgleichs auf EUR 2,14 brutto abgelehnt.
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin
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