Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die ordentliche Hauptversammlung der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, hat
heute zu TOP 5 der Vorbereitung und Umsetzung eines vollständigen Delisting
der Aktien der SECANDA AG vom Freiverkehr (nachfolgend: "Delisting")
zugestimmt. Das Delisting umfasst insbesondere
* Anträge auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der SECANDA AG in den
Freiverkehr der Börse München sowie der Notiz im Segment m:access der
Börse München, und
* Erklärungen gegenüber allen weiteren inländischen Börsen, dass bezüglich
der Aktien der SECANDA AG kein Einverständnis mit der Fortführung des
Börsenhandels besteht.
Die Hauptversammlung entschied darüber hinaus, dass über die weiteren
Einzelheiten der Vorgehensweise weiterhin der Vorstand im Rahmen seiner
Geschäftsführungsbefugnis entscheidet. Sämtliche Beschlüsse wurden
mehrheitlich gefasst.
Der Vorstand wird die für das Delisting erforderlichen Maßnahmen nach
Veröffentlichung dieser Mitteilung einleiten. Wann der Handel der Aktien der
SECANDA AG an der Börse München und weiteren inländischen Börsen endgültig
eingestellt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei der SECANDA AG handelt es sich um die umfirmierte Intercard AG. Die Gesellschaft entwickelt und vertreibt Chipkarten für verschiedene Anwendungsgebiete. Sie ist Marktführer für multifunktionale Chipkarten für Universitäten, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen in Deutschland.
Für einen möglichen Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg ist kein Einverständnis des Emittenten erforderlich. Denkbar wäre auch ein außerbörslicher Handel über die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (VEH - www.veh.de).
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