Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
Berlin, 28. Juni 2023 – Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH (die „Bieterinnen“) haben der home24 SE („home24“) heute gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG ihre Entscheidung mitgeteilt, ein öffentliches Delisting‑Erwerbsangebot zum Erwerb aller home24‑Aktien (ISIN DE000A14KEB5) für EUR 7,50 je home24‑Aktie zu veröffentlichen. Die Bieterinnen und die XXXLutz KG (gemeinsam „XXXLutz“) kontrollieren zusammen bereits 94,65 % der home24‑Aktien.
Diese Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots steht im Zusammenhang mit einer Delisting‑Vereinbarung, die der Vorstand der home24 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der home24 mit XXXLutz heute abgeschlossen hat. Die Delisting‑Vereinbarung sieht vor, dass home24 das Delisting‑Erwerbsangebot unterstützen und vor Ablauf der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der home24‑Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen wird. In der Delisting‑Vereinbarung hat sich XXXLutz zu einer finanziellen Unterstützung der home24 durch Garantien oder Eigen- oder Fremdkapitalmittel bereit erklärt, um den weiteren Finanzierungsbedarf zur Fortführung und Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstums der home24 zu decken, falls Fremdfinanzierungen durch externe Kapitalgeber anderweitig nicht zustande kommen. Die Delisting‑Angebotsunterlage muss vor der Veröffentlichung durch XXXLutz noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und gestattet werden. Die Unterstützung des Delisting-Erwerbsangebots und die Stellung des Delisting-Antrags durch home24 stehen unter dem Vorbehalt der Sorgfalts- und Treuepflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie ihrer finalen Prüfung des Delisting‑Erwerbsangebots. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse der Gesellschaft liegt. Das Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht es den verbliebenen wenigen home24‑Aktionären, ihre home24‑Aktien vor einer Einstellung der Börsennotierung im regulierten Markt an XXXLutz zu veräußern.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen