Mittwoch, 28. Juni 2023

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der home24 AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG

Bieter:

RAS Beteiligungs GmbH
Kelsenstraße 9
A-1030 Wien
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FV 94005 v

LSW GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 272503 s

SGW-Immo-GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 464343 h

Zielgesellschaft:
home24 SE
Otto-Ostrowski-Straße 3
10249 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 196337 B
WKN A14KEB / ISIN DE000A14KEB5

Heute, am 28. Juni 2023 haben die RAS Beteiligungs GmbH, eine mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaft der österreichischen XXXLutz KG (die "Bieterin 1"), die LSW GmbH, eine vollständig gehaltene Tochtergesellschaft der österreichischen LSW Privatstiftung (die "Bieterin 2"), und die SGW-Immo-GmbH, eine vollständig gehaltene Tochtergesellschaft der österreichischen WSF Privatstiftung (die "Bieterin 3" und zusammen mit der Bieterin 1 und der Bieterin 2 die "Bieterinnen"), entschieden, den Aktionären der home24 SE (die "Zielgesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche auf den Inhaber lautende ausgegebene Stückaktien ohne Nennbetrag der Zielgesellschaft (ISIN DE000A14KEB5), die nicht unmittelbar von den Bieterinnen gehalten werden, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt des Vollzugs des Delisting-Erwerbsangebots bestehender Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 (die "Zielgesellschafts-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung in der Höhe, die dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht, zu erwerben (das "Delistingangebot"). Der gesetzliche Mindestpreis wird nach Ansicht der Bieterinnen aufgrund von relevanten Vorerwerben von Zielgesellschafts-Aktien durch die Bieterinnen innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums vor dieser Veröffentlichung EUR 7,50 je Zielgesellschafts‑Aktie betragen.

Die Bieterinnen haben am heutigen Tag gemeinsam mit der XXXLutz KG eine Delistingvereinbarung mit der Zielgesellschaft abgeschlossen, welche die grundlegenden Bestimmungen des Delistingangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Auffassungen im Hinblick auf ihre weitere künftige Zusammenarbeit enthält. Die Bieterinnen haben darin mit der Zielgesellschaft unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Zielgesellschaft noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delistingangebots den Widerruf der Zulassung der Zielgesellschafts-Aktien zum Handel im regulierten Markt beantragt.

Die Bieterinnen bilden eine sogenannte Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Delistingangebots jede Beteiligte Bieterin i.S.d. WpÜG ist und die sich für sie ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.

Die Angebotsunterlage für das Delistingangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Delistingangebot stehende Informationen werden im Internet unter www.xxxlutz-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis


Diese Bekanntmachung stellt weder ein Delistingangebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Das Delistingangebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delistingangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delistingangebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delistingangebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delistingangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wien / Wels, 28. Juni 2023

RAS Beteiligungs GmbH  LSW GmbH  SGW-Immo-GmbH

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen