Mittwoch, 14. Juni 2023

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Schumag Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
TPPI GmbH
Severinstraße 126
52080 Aachen, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24851

Zielgesellschaft:
Schumag Aktiengesellschaft
Nerscheider Weg 170
52076 Aachen, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3189
ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4

Am 13. Juni 2023 hat die TPPI GmbH (die “Bieterin“) entschieden, sämtlichen Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft (die “Gesellschaft“) im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “SCHUMAG-Aktien“) gegen Zahlung einer der Höhe nach noch zu bestimmenden Geldleistung je SCHUMAG-Aktie in bar zu erwerben (das “Delisting-Erwerbsangebot“).

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere, damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“) von der Bieterin im Internet unter https://www.schumag.de/investor_relation/delisting/ veröffentlicht.

Im Übrigen erfolgt das Delisting-Erwerbsangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere, das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen, werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen, im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehende, Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Aachen, den 13. Juni 2023

TPPI GmbH

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen