Mittwoch, 10. Mai 2023

Übernahmeangebot für Aareal-Aktien: Eintritt einer Angebotsbedingung

Atlantic BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Atlantic BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 26. April 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, an der Aareal Bank AG (ISIN DE0005408116) (die „Aareal-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 33,00 je Aareal-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 24. Mai 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 13. Juni 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge mit den Aktionären der Aareal Bank AG werden gemäß Abschnitt 10.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn die in den Abschnitten 10.1.1 bis 10.1.10 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen (soweit anwendbar) innerhalb der dort genannten Fristen eingetreten sind oder die Bieterin zuvor wirksam auf diese verzichtet hat.

Am 10. Mai 2023 ist die in Abschnitt 10.1.3(b) (Bankaufsichtsrechtliche Freigaben, Einlagensicherungsfonds) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung eingetreten.

Den Eintritt der in den Abschnitten 10.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe), 10.1.2 (Erteilung der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrollgenehmigung), 10.1.3(c) (Bankaufsichtsrechtliche Freigabe in Singapur), 10.1.4 (Mindestannahmeschwelle), 10.1.5 (Kein wesentlicher Compliance-Verstoß), 10.1.6 (Keine wesentliche nachteilige Veränderung des Marktes), 10.1.7 (Keine Kapitalmaßnahmen), 10.1.8 (Kein Moratorium, keine Insolvenz), 10.1.9 (Keine Dividende, kein Aktienrückkauf, keine Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz) und 10.1.10 (Keine Untersagung des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen hat die Bieterin bereits bekanntgemacht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots steht damit nur noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der in Abschnitt 10.1.3(a) (Bankaufsichtsrechtliche Freigabe durch die EZB) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingung.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Aareal Bank AG dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichem Übernahmeangebot. Verbindlich für die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Aareal Bank AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Frankfurt am Main, 10. Mai 2023

Atlantic BidCo GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.atlantic-offer.com
im Internet am: 10.05.2023.

Frankfurt am Main, den 10. Mai 2023

Atlantic BidCo GmbH 

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Mai 2023

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